Die anwaltliche Einwendung ist mittlerweile bei der Stadt eingegangen. Dies geschieht im Namen eines direkten Anwohners für die Initiative Grauhalde. Es ist nicht nötig, aus dieser Einwendung Argumente für eigene Einwendungen zu erheben.
Es ist wichtig, dass Sie eigene Einwendungen mit zusätzlichen Argumenten einreichen.
Die Gemeinde hat im regulären Verfahren anschließend alle eingereichten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Ein Beispiel sehen Sie hier (auf schwarzen Pfeil klicken):
Link:https://www.schwandorf.de/media/custom/3655_4718_1.PDF?1754391756
In der Regel wird zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan dann der Satzungsbeschluss beschlossen, der alle Anregungen aus den Beteiligungsschritten enthält, z.B. in Form einer Abwägungstabelle.
An die Abwägung sind eine Reihe grundsätzlicher, von der Rechtsprechung entwickelter Anforderungen zu stellen.
Dagegen kann dann im Normenkontrollverfahren geklagt werden.

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