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An info@stadtwerke-schorndorf.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Bezug auf das geplante Biomasseheizwerk bitte ich um Antwort/ Stellungnahme zu unten stehender Frage.
Bei dem Biomasseheizwerk handelt es sich per Definition um eine Anlage der Kritischen Infrastruktur, welche unter das KRITIS-Dachgesetz einzuordnen ist. Gemäß der Novellierung des BSI-Gesetzes ist davon auszugehen, dass die geplante Anlage als „besonders wichtige Einrichtung» (bwE) einzustufen ist.
Ebenfalls ist das Betreiberkonsortium als „Teilmenge der besonders wichtigen Einrichtungen“ (§ 28 Absatz 2 BSIG) anzusehen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich mir die Frage inwiefern Maßnahmen getroffen und umgesetzt werden müssen, die die direkten Anwohner, das Wohngebiert Aichenbachsiedlung, die Nahversorgung (Rehaldenmarkt, Geldautomat) sowie die Schulen, im Falle von entsprechenden Sicherheitsvorfällen, betreffen bzw. beinträchtigen.
Im Voraus bedanke ich mich recht herzlich für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
C.H.
(i.A. bearbeitet von Andreas)
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