Für Abfall-verbrennungs-anlagen (A2-Altholz); unter 5MW ist mehr Feinstaub-ausstoß erlaubt.

Die Neue Wärme Schorndorf, Mehrheitsbesitzer Iqony, der zum spanischen Investor Asterion gehört, berechnet den Bedarf für die vier Ankerkunden mit 8,6MW, möchte aber nur ein Heizwerk mit 4MW Heizleistung bauen. Zusätzliche «1200»Leitungsanschlüsse für Mehrfamilienhäuser würden den Bedarf weiter erhöhen. Ob sie in Zukunft überhaupt zur Verfügung gestellt werden, ist nach Erfahrungen in Quierschied derzeit nicht absehbar.

Foto  hb: Infoveranstaltung von Iqony am 6.5.26


Warum nur ein Heizwerk mit 4 MW?

Platzprobleme? Eine durchschnittliche Auslastung von 70% (laut Iqony am 6.5.26) ? Eher nicht, 70% von 8,6MW sind über 6MW.

Findet sich die Antwort vielleicht in Gesetzen zur Abfallverbrennungsanlagen?
Biomasseheizwerke müssen Emissionsrichtlinien einhalten. Für Deutschland ist die 5‑MW-Grenze bei Biomassekesseln besonders relevant.
Wesentliche Unterschiede bei naturbelassenem Holz (A1) sind je nach
Anlagengröße: Staub CO NOₓ Gesamt-C
1 bis < 5 MW 35 mg/m³ 0,22 g/m³ 0,37 g/m³ 10 mg/m³
5 bis < 20 MW 20 mg/m³ 0,22 g/m³ 0,30 g/m³ 10 mg/m³

Die Werte beziehen sich auf Neuanlagen und gelten bei festen Brennstoffen grundsätzlich bezogen auf 6 % Sauerstoff. Ab 5 MW werden damit insbesondere die Anforderungen an Staub und Stickoxide strenger.

Messung und Nachweis: Bei Anlagen zwischen 1 und 5 MW können alternative Nachweise zum kontinuierlichen Betrieb der Staubabscheideeinrichtung zulässig sein. Ab 5 MW sind die Überwachungs- und Nachweisanforderungen im Regelfall anspruchsvoller; häufig wird eine kontinuierliche Messung oder ein gleichwertiger dauerhafter Nachweis erforderlich.

Im Heizwerk Grauhalde Schorndorf möchte Iqony laut Bauantrag der Gemeinde «vorwiegend A1 und A2 Altholz»einsetzen. A2 Altholz wir bei der Emmission als Abfall eingestuft. Dann gilt in der Regel die 17. BImSchV – nicht mehr die für naturbelassenes Holz maßgebliche 44. BImSchV.

Für eine Abfallverbrennungsanlage gelten nach § 8 der 17. BImSchV unter anderem folgende Tagesmittelwerte:
Schadstoff Tagesmittelwert/Halbstundenmittelwert
Gesamtstaub 5 mg/m³ 20 mg/m³
Gesamtkohlenstoff (TOC) 10 mg/m³ 20 mg/m³
Chlorwasserstoff (HCl) 6 mg/m³ 40 mg/m³
Fluorwasserstoff (HF) 0,9 mg/m³ 4 mg/m³
Schwefeloxide, als SO₂ 30 mg/m³ 200 mg/m³
Stickstoffoxide, als NO₂ 120 mg/m³ 400 mg/m³
Kohlenmonoxid (CO) 50 mg/m³ 100 mg/m³
Quecksilber und Verbindungen 0,01 mg/m³ 0,035 mg/m³

Die Werte beziehen sich grundsätzlich auf 11 % Sauerstoff im Abgas. Zusätzlich gelten Grenzwerte für Schwermetalle, Dioxine/Furane und polychlorierte aromatische Kohlenwasserstoffe (PACs). Ab 2030 gelten verschäfte EU-Grenzwerte, die zusätzliche Kosten bei der Filterung auslösen könnten. Ultrafeinstaub kann derzeit gemessen werden, es existiert keine Grenzwert und Filter, obwohl er als krebserregend eingestuft wird.

Bei einer Anlage mit 4MW ergeben sich folgende Gesamtmengen im Jahr für CO2:

4MW*24h*365(Tage)*0,343(kg CO2/KW)=12018720kg CO2=12010 Tonnen CO 2

Für Quecksilber ergeben sich daraus z.B. ca. 62g, die sich über Schorndorf verteilen, klingt nach wenig, genügt aber, um 407 Menschen zu töten. Quecksillber ist sehr giftig (neurotoxisch).

Bei einer modernen Großwärmepumpe entstehen Sie nicht.

Zum Nachrechnen:
Ein Kilo CO2 hat ein Volumen von 509 Litern=0,509 m³/kg
12010 t CO2=12010*1000kg*0,509 m³/kg=6113090 m³
Im diesem Volumen dürfen nach Filterung maximal
0,01mg/m3*6113090m³=61130,90mg=61g Quecksilber enthalten sein.

Quellen:

https://www.ggsc.de/aktuelles/newsletter/newsletter-abfall-januar-2019/neue-emissionsgrenzwerte-fuer-kommunale-heizkraftwerke-ab-dem-01012025
https://www.apf.ag/post/die-44-bimschv

https://www.tuvsud.com/de-de/indust-re/klima-und-energie-info/44-bimschv

https://www.bmluk.gv.at/themen/klima-und-umwelt/luft-und-laerm/recht/revision.html

Foto hb 6.5.2026

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